Soviel Spaß Ski- und Schlittenfahren bereitet, mit dem Schnee und der Kälte im Winter wird es auch glatt auf den Straßen. Nichts gegen Wintersport im Urlaub, aber im Alltagsleben halten sich die Freuden über das kühle Weiß in Grenzen. Besonders dann, wenn der Weg zur Arbeit oder nach Hause zum halsbrecherischen Abenteuer wird.
Damit es nicht soweit kommt, sollten Sie der Räum- und Streupflicht nachkommen. Diese besagt, dass auf Gehwegen Schnee direkt nach dem Schneefall und Glätte unverzüglich nach ihrem Entstehen bekämpft werden müssen, und zwar in einer für Fußgänger erforderlichen Breite von mindestens einem Meter.
Unser Winterdienst setzt bereits dann ein, wenn der Schneefall nur noch unerheblich andauert (z.B. Niedergehen von Schneeriesel oder nur noch wenigen Schneeflocken). Die Schnee- und Glättebeseitigung wird auf Grundlage der Satzung über die Straßenreinigung in Frankfurt am Main durchgeführt.